Förderprogramm: Stadt Buchholz in der Nordheide - Förderprogramm Stadtklima Buchholz, Elektromobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Lastenpedelec bis 25km/h sowie Ladestationen basierend auf der Ladesäulenverordnung - LSV (Normalladestation für private Haushalte, Verbindung mit C4, C5 und E möglich).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Haushalte, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Buchholz i.d.N. gemeldet sind.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Lastenpedelec (bis 25km/h): Es werden 20 Prozent der Anschaffungskosten bzw. maximal 500 Euro ausgezahlt.
- Ladestation: Es werden 20 Prozent der Anschaffungskosten bzw. maximal 200 Euro bezuschusst.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Buchholz in der Nordheide
Rathausplatz 1
21244 Buchholz
Herr David Quinque
Telefon: 04181/214-525
Fax: 04181/214-8525
E-Mail-Adresse: david.quinque@buchholz.de
Internet: www.buchholz.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung