Förderprogramm: Stadt Buchholz in der Nordheide - Förderprogramm Stadtklima Buchholz, Elektromobilität (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Lastenpedelec bis 25km/h sowie Ladestationen basierend auf der Ladesäulenverordnung - LSV (Normalladestation für private Haushalte, Verbindung mit C4, C5 und E möglich).

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Haushalte, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Buchholz i.d.N. gemeldet sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:

  • Lastenpedelec (bis 25km/h): Es werden 20 Prozent der Anschaffungskosten bzw. maximal 500 Euro ausgezahlt.
  • Ladestation: Es werden 20 Prozent der Anschaffungskosten bzw. maximal 200 Euro bezuschusst.
Kumulierung: Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Buchholz in der Nordheide
Rathausplatz 1
21244 Buchholz
Herr David Quinque
Telefon: 04181/214-525
Fax: 04181/214-8525
E-Mail-Adresse: david.quinque@buchholz.de
Internet: www.buchholz.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf einer Ladestation | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

Übersicht über alle Förderprogramme

CO2-Familie: Newsletter-Anmeldung Stickysidebar

Kopf

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

Wir zeigen wie: Erhalten Sie die besten Tipps und News jeden Monat neu in Ihren Posteingang!

Eingabebereich