Förderprogramm: BAFA - E-Lastenfahrräder (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
- Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen:
- serienmäßig und fabrikneu sein
- jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen
- Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)
- rechtsfähige Vereine und Verbände.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
- Um die projektbezogenen Ausgabenbestimmen zu können, sind bei Antragstellung die voraussichtlichen Anschaffungskosten für die E-Lastenfahrräder und -anhänger anzugeben. Das sind die tatsächlichen Bezugspreise mit oder ohne Mehrwertsteuer.
- Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln des Bundes ist ausgeschlossen.
- Zuwendungen, die auf der Grundlage eines Förderprogrammes eines Bundeslandes oder eine Kommune für dieselbe Maßnahme gewährt wurden oder gewährt werden, sind nicht förderschädlich, müssen aber dennoch bei Antragstellung dem BAFA angezeigt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1016
E-Mail-Adresse: ELR@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung