Förderprogramm: ELE GmbH - Förderung für Elektromobilität (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung eines neuen oder gebrauchten Elektroautos per Kauf oder Leasing. Förderfähig sind neben monovalenten Elektrofahrzeugen auch Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kund*innen, mit denen zum Zeitpunkt der Fördergeld-Beantragung ein auf ihren Namen laufender Stromliefervertrag in einem beliebigen Tarif mit ELE besteht.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung beträgt 300 Euro und wird in Form eines Zuschusses zum Erwerb einer ELE Wallbox gewährt. Der Erwerb der Wallbox muss im Kalenderjahr 2024 erfolgen.
  • Die antragstellende Person muss einen ELE Ökostromtarif für den Betrieb der Wallbox nutzen oder alternativ einen ELE Autostromtarif besitzen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

ELE Emscher Lippe Energie GmbH
V-PE
Ebertstraße 30
45879 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/165-3615
Fax: 0209/165-2334
E-Mail-Adresse: foerderung@ele.de
Internet: www.ele.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf einer Ladestation

Übersicht über alle Förderprogramme

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