Förderprogramm: Universitätsstadt Tübingen - Lastenräder (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Beschaffung von zwei- oder dreirädrigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lasten-S-Pedelecs bis 45 km/h.
- Förderfähige Lastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder, die folgende Anforderungen erfüllen:
- vom Hersteller maximal zugelassenes Gesamtgewicht für das Lastenrad (Rad, Zuladung an Lasten bzw. Personen und Fahrerin bzw. Fahrer) von mindestens 150 kg
- ein verlängerter Radstand von mindestens 130 cm
- Transportmöglichkeiten, die fest mit dem Lastenrad verbunden sind und mindestens 0,14 m³ Volumen aufnehmen können oder eine Transportfl äche von mindestens 0,25 m².
- Eigenbauten sind nicht förderfähig.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Förderhöhe für Lastenräder:
- Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 750 Euro.
- Besitzer*innen einer KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra erhalten eine Förderung von 30 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.000 Euro.
- Förderhöhe für Lasten- und Kindertransportanhänger:
- Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 75 Euro.
- Besitzer*innen einer KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra erhalten eine Förderung von 30 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 100 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Universitätsstadt Tübingen
Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz
Friedrichstraße 21
72072 Tübingen
Telefon: 07071/204-1800
E-Mail-Adresse: umwelt-klimaschutz@tuebingen.de
Internet: www.tuebingen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung