Förderprogramm: BAFA - Elektromobilität (Umweltbonus) (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland.
- Das Elektrofahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug sein und sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
Beschreibung des Förderprogramms:
Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung verdoppelt. Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:
- Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden und
- Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.
- Umweltbonus für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge:
- Kauf: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 6.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5.000 Euro gezahlt.
- Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 1.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 1.250 Euro gezahlt.
- Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 3.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 2.500 Euro gezahlt.
- Leasinglaufzeit über 23 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 6.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5.000 Euro gezahlt.
- Umweltbonus für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (sogenannte Plug In-Hybride):
- Kauf: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 4.550 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 3.750 Euro gezahlt.
- Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 1.1.25 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 937,50 Euro gezahlt.
- Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 2.250 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 1.875 Euro gezahlt.
- Leasinglaufzeit über 23 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 3.750 Euro gezahlt.
- den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ und dem Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
- den Förderprogrammen „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) sowie dem Förderprogramm: „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Kontakt zur Antragstelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 422
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1009
Fax: 06196/908-1014
E-Mail-Adresse: elektromobilitaet@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de
Kontakt zum Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
Telefon: 030/18 615-6141
Fax: 030/18 615-5208
E-Mail-Adresse: info@bmwi.bund.de
Internet: www.bmwi.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
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