Förderprogramm: BAFA - Elektromobilität (Umweltbonus) (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Förderfähig ist der Kauf und das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs gemäß § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) (Neufahrzeug im Sinne der Förderrichtlinie)
  • der Kauf und das Leasing eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs gemäß § 2 Nummer 1 EmoG mit mehr als einer Zulassung. Das Datum der ersten Zulassung des Fahrzeugs darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen (junges gebrauchtes Fahrzeug im Sinne der Förderrichtlinie).

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • bis einschließlich 31. August 2023 Privatpersonen und Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine
  • ab dem 1. September 2023 Privatpersonen, auf die ein Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird.
Der/Die Antragstellende darf einen Dritten zur Antragstellung bevollmächtigen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Bei Beantragung ab 1. Januar 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023 beträgt der Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss und der Herstelleranteil: Umweltbonus für Rein batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV):
    • Kauf: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 3.000 Euro gezahlt.
    • Leasing Neufahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 3.000 Euro gezahlt.
    • Leasing Neufahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 12 bis einschließlich 23 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 2.250 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 1.500 Euro gezahlt.
    • Kauf junges Gebrauchtfahrzeug: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 3.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 3.000 Euro gezahlt.
    • Leasing junges Gebrauchtfahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 3.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 3.000 Euro gezahlt.
    • Leasing junges Gebrauchtfahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 12 bis einschließlich 23 Monate: Bei einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt der Bonus bei 1.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro bis zu 65.000 Euro werden 1.500 Euro gezahlt.
  • Bei Beantragung ab 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024 beträgt der Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss und der Herstelleranteil: Umweltbonus für Rein batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV):
    • Kauf: Bei einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro liegt der Bonus bei 3.000 Euro.
    • Leasing Neufahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monate: Bei einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro liegt der Bonus bei 3.000 Euro.
    • Leasing Neufahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 12 bis einschließlich 23 Monate: Bei einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro liegt der Bonus bei 1.500 Euro.
    • Kauf junges Gebrauchtfahrzeug: Bei einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro liegt der Bonus bei 2.400 Euro.
    • Leasing junges Gebrauchtfahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monate: Bei einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro liegt der Bonus bei 2.400 Euro.
    • Leasing junges Gebrauchtfahrzeug Leasingvertragslaufzeit ab 12 bis einschließlich 23 Monate: Bei einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro liegt der Bonus bei 1.300 Euro.
Eine Beantragung der Förderung ist als Einzel- oder Sammelantrag möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 422
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1009
Fax: 06196/908-1014
E-Mail-Adresse: elektromobilitaet@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
Telefon: 030/18 615-6141
Fax: 030/18 615-5208
E-Mail-Adresse: info@bmwi.bund.de
Internet: www.bmwi.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos

Übersicht über alle Förderprogramme

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