Förderprogramm: Ohra Energie GmbH - Umstellung auf Erdgas (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umstellung der alten Heizanlage auf Erdgas. Voraussetzung: Die alte Heizanlage wird mit festen Brennstoffen, Flüssiggas oder Heizöl betrieben.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt 350 Euro.
  • Voraussetzungen:
    • Die umzustellende Anlage darf den Anschlusswert von maximal 100 kW nicht überschreiten. Ab 100 kW Anschlussleistung können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
    • Die Erdgasbelieferung erfolgt durch die Ohra Energie GmbH. Hierfür ist der Abschluss eines gesonderten Erdgasliefervertrages mit der Ohra Energie GmbH erforderlich.
  • Der Bonus wird jeweils nach Ablauf eines vollen Erdgas-Belieferungsjahres in der Jahresverbrauchsabrechnung über drei Jahre gutgeschrieben.
Kumulierung: Förderprogramme sind nicht miteinander kombinierbar.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Ohra Energie GmbH
Am Bahnhof 4
99880 Hörsel OT Fröttstädt
Telefon: 03622/621-137
E-Mail-Adresse: silvana.zink@ohraenergie.de
Internet: www.ohraenergie.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Erdgasheizung (Brennwerttechnik)

Übersicht über alle Förderprogramme

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