Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Energieeinsparung, Innovationsprämie (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Prämiert werden können grundsätzlich realisierte Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden, die nachweislich einen Beitrag zur Energie- und CO2-Einsparung leisten, dabei einen erkennbaren Grad an Innovation aufzeigen, eine Impulswirkung generieren bzw. eine gewisse Übertragbarkeit auf andere Objekte erkennen lassen (Modellcharakter).
- Gefördert wird der Innovationsgrad der Anlage bzw. des Projektes, durch den es sich von einer konventionellen, marktüblichen Lösung unterscheidet.
- Förderfähige Technologien sind:
- Energieeffizienzsteigerung
- Anlagentechniken mit Erneuerbaren Energien
- Umsetzung innovativer Energiekonzepte
- Hocheffiziente Speichersysteme
- Sektorenkopplung
- Systeme für Zustandsüberwachung (Monitoring) und Energiemanagement.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Für Wohngebäude:
- Gebäudeeigentümer*innen, z. B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften (vertreten durch Hausverwaltung), juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Baugemeinschaften, Baugenossenschaften, Bauträger, freiberuflich Tätige, Stiftungen, Vereine
- Betreibende der Anlage, z. B. Contracting-Gebende
- Gebäudeeigentümer*innen, z. B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften (vertreten durch Hausverwaltung), juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Baugemeinschaften, Baugenossenschaften, Bauträger, freiberuflich Tätige, Stiftungen, Vereine
- Betreibende der Anlage, z. B. Contracting-Gebende
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz ab 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme ab 43 Mio. Euro.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 10 Prozent bis zu 30 Prozent der anrechenbaren Kosten (netto).
- Die maximale Fördersumme für Wohn- und Nichtwohngebäude liegt bei 200.000 Euro je Antrag.
- Gegenstand des Antrags können sowohl einzelne Gebäude als auch Areale in räumlich zusammenhängendem Gefüge mit definierbaren Grenzen sein, z. B. ein Ensemble aus mehreren benachbarten Gebäuden.
- Die Mindestinvestition für die Maßnahme muss 3.000 Euro (netto) betragen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt
Umweltschutz Bauzentrum
Willy-Brandt-Allee 10
81829 München
Telefon: 089/546366-0
Fax: 089/546366-25
E-Mail-Adresse: bauzentrum.rgu@muechen.de
Internet: www.muenchen.de/bauzentrum
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Energieeffiziente Produktion | Kraft-Wärme-Kopplung | Lüftung & Wärmerückgewinnung | Heizungsmodernisierung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erdgas-BHKW | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Energieeffizienter Neubau | Wärmepumpen | Einbau Solarthermieanlage | Fassadendämmung | Sanierung Nichtwohngebäude | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung