Förderprogramm: Zwickauer Energieversorgung GmbH - ZEV Umrüstungsbonus (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umrüstung der Heizungsanlage von Heizöl oder Flüssiggas auf Erdgas.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Höhe des Zuschusses ist entsprechend der Anschlussleistung wie folgt gestaffelt:
- bis 25 kW: 300 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
- 26 bis 40 kW: 400 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
- 41 bis 100 KW: 500 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
- über 100 kW: 600 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
- Die Auszahlung des Zuschusses wird auf 5 Vertragsjahre verteilt. Immer zu Beginn des jeweiligen Vertragsjahres wird ein Fünftel (20 Prozent) des Gesamtzuschusses ausgezahlt.
- Sollte der Vertrag innerhalb der 5 Jahre gekündigt werden, entfällt der Anspruch auf die restlichen Zahlungen des Zuschusses.
- Der Umrüstungsbonus ist an den Abschluss eines zeverdgas-Vertrages gebunden.
Kontakt zur Antragstelle:
Kontakt zum Fördergeber:
Zwickauer Energieversorgung GmbH
Bahnhofstraße 4
08056 Zwickau
Telefon: 0375/3541-236
Fax: 0375/3541-245
E-Mail-Adresse: Monika.Klug@zev-energie.de
Internet: www.zev-energie.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung