Förderprogramm: Baden-Württemberg - Serielle Sanierung von Wohngebäuden (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die serielle Sanierung von bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Dabei wird die Herstellung und der Einbau der Bauteile Außenwand, Dach, Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Außentüren sowie die Dämmung der Kellerdecke, technische Anlagen, Monitoringsysteme und Lüftungskonzepte gefördert.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen, die Wohngebäude seriell sanieren möchten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Höhe der maximalen Zuwendung pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
  • Die Beihilfeintensität darf 40 Prozent der beihilfefähigen Kosten nicht überschreiten.
  • Die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben pro (Verbund-)Projekt sollte mindestens 200.000 Euro betragen.
  • Die Zuwendung beträgt höchstens 500.000 Euro pro Projekt.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg ist nicht zulässig. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen, zum Beispiel der Europäischen Union oder der des Bundes (beispielsweise KfW-Förderung) ist grundsätzlich zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe – Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Telefon: 0721/608-23670
E-Mail-Adresse: bwp@ptka.kit.edu
Internet: www.ptka.kit.edu

Kontakt zum Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/126-0
Fax: 0711/126-2881
E-Mail-Adresse: poststelle@um.bwl.de
Internet: www.um.baden-wuerttemberg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Erneuerbare Energien Hybridheizung | Wärmepumpe | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Nahwärme / Fernwärme | Fensteraustausch | Kellerdeckendämmung | Fassadendämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Dachdämmung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Hausautomation | Brennstoffzellen-Heizung

Übersicht über alle Förderprogramme

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