Förderprogramm: Land Bayern - Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Bau von Mietwohnungen, der Umbau zu Mietwohnungen und die Modernisierung von Mietwohnungen. Förderfähig sind auch der Grunderwerb (Grundstücke, leerstehende Gebäude) und das Freimachen von Grundstücken (Abbruchmaßnahmen, Entsiegelung), soweit sie im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen stehen. Ebenfalls förderfähig ist der Ersterwerb von neu errichteten, bisher noch nicht genutzten Wohngebäuden, deren Baugenehmigung nach dem 9. Oktober 2015 erteilt worden ist. Bei Gebäuden, die genehmigungsfrei errichtet wurden, tritt an die Stelle der Baugenehmigung der Baubeginn laut Baubeginnsanzeige.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind alle bayerischen Gemeinden. Die Gemeinden müssen Eigentümer der geförderten Wohngebäude bleiben, können aber zur Umsetzung der Maßnahmen Dritte wie beispielsweise kommunale oder kirchliche Wohnungsunternehmen beauftragen (soweit erforderlich unter Beachtung des Vergaberechts).
  • Eine Weiterleitung der Mittel an Dritte, etwa an kommunale Wohnungsbauunternehmen, ist nicht möglich. Die Gemeinden können auch Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit umsetzen.
  • Die Bindungsdauer beträgt 20 Jahre.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung der Gesamtmaßnahme im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt in Höhe von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Der Zuschuss kann auch ohne das Darlehen beantragt werden.
  • Einen 10 prozentigen Eigenanteil müssen die Gemeinden selbst leisten, dieser kann auch in einem bereits im Eigentum der Gemeinde befindlichen Grundstück bestehen.
  • Gefördert werden auch vorbereitende Maßnahmen wie Planungen und Gutachten (zum Beispiel Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe). Für diese Maßnahmen kann ein Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Bezirksregierungen

Kontakt zum Fördergeber:

BayeriOberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern,
für Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
E-Mail-Adresse: sachgebiet-iic1@stmi.bayern.de
Internet: www.stmwi.bayern.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Hausautomation | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Energieeffizienter Neubau | Sanierung Nichtwohngebäude | Heizungsmodernisierung | Kraft-Wärme-Kopplung | Lüftung & Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung

Übersicht über alle Förderprogramme

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