Förderprogramm: Stadtwerke Nettetal GmbH - Förderung von Mikro-Blockheizkraftwerken (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Einbau einer Erdgas-Mikro-KWK-Anlage zur Heizung in Neubauten oder bestehenden Gebäuden.
- Die maximal zu erzeugende elektrische Leistung darf 2 kW nicht überschreiten.
- Gefördert werden nur Anlagen mit CE-Zertifizierung, die zum dauerhaften Verbleib im Gebäude installiert werden (nach aktueller Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA).
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kund*innen mit Erdgas- und Strombezug durch die Stadtwerke Nettetal GmbH (Stadtwerke).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Fördersumme beträgt einmalig 2.000 Euro (inkl. MwSt.).
- Das Gebäude, in dem die Anlage installiert werden soll, muss spätestens ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Mikro-KWK-Anlage für eine ununterbrochene Dauer von 24 Monaten von den Stadtwerken mit Erdgas und Strom beliefert werden. Es kann eine Förderung je Gebäude und Kund*in beantragt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Nettetal GmbH
Leuther Straße 25
41334 Nettetal
Telefon: 02157/1205-200
Fax: 02157/1205-129
E-Mail-Adresse: energieberatung@stadtwerke-nettetal.de
Internet: www.stadtwerke-nettetal.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung