Förderprogramm: KfW - Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Nr. 433) (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen mit einer elektrischen Leistung von mindestens Pel = 0,25 kWel bis maximal Pel = 5,0 kWel in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, in- und ausländische Unternehmen, Contracting-Geber, Kommunen, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen und Kirchen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens überwiesen wird.
- Abhängig von der elektrischen Leistung des eingebauten Brennstoffzellensystems beträgt die Zuschusshöhe zwischen 7.050 und 28.200 Euro.
- Dabei richtet sich die Höhe des Zuschuss nach der Leistungsklasse der Brennstoffzelle und der Höhe der förderfähigen Gesamtkosten.
- Der Zuschuss für die Leistungskasse der Brennstoffzelle setzt sich zusammen aus einem Festbetrag von 5.700 Euro und einem leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 W elektrische Leistung. Es werden maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.
- Anforderungen an das Brennstoffzellensystem sind:
- Einbindung Energieeffizienz-Expert*innen (www.energie-effizienz-experten.de).
- Die Brennstoffzelle ist in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes einzubinden.
- Beim Einbau der Brennstoffzelle ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.
- Der Einbau des Brennstoffzellensystems ist durch ein Fachunternehmen auszuführen; idealerweise durch vom Hersteller geschulte Fachunternehmer*in.
- Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Brennstoffzelle muss der Gesamtwirkungsgrad η ≥ 0,82 und der elektrische Wirkungsgrad ηel ≥ 0,32 betragen.
- Für die Brennstoffzelle ist ein Vollwartungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren abzuschließen, der einen elektrischen Wirkungsgrad von ηel ≥ 0,26 während der Vertragslaufzeit gewährleistet.
- Förderfähige Kosten sind:
- Die Kosten für den Einbau des Brennstoffzellensystems; bei integrierten Geräten sind auch die Kosten für den weiteren Wärmeerzeuger förderfähig.
- Die fest vereinbarten Kosten für den Vollwartungsvertrag in den ersten zehn Jahren.
- Die Kosten für die Leistungen des Energieeffizienz-Expert*in.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
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