Förderprogramm: Energie Waldeck-Frankenberg GmbH - Photovoltaik-Solarspeicher (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung neuer PV-Solarspeicher im Netzgebiet/Konzessionsgebiet der EWF. Der PV-Solarspeicher muss eine Kapazität von 4 bis 15 kWh haben.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind EWF-Kund*innen, die sich in einem ungekündigten Vertragsverhältnis mit EWF für die Strom- und Erdgasversorgung befinden, und die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen der Anwesen sind, auf denen förderfähige Vorhaben durchgeführt werden sollen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung beträgt 5 Prozent der jeweiligen Anschaffungskosten, maximal 200 Euro pro Anlage.
  • Voraussetzung: Strom- bzw. Erdgas- oder Wärmeliefervertrag über zwei Jahre mit der EWF.

Kontakt zur Antragstelle:

Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Abteilung VK
Arolser Landstraße 27
34497 Korbach
Telefon: 05631/955-1955
Fax: 05631/955-401
E-Mail-Adresse: foerderprogramme@ewf.de
Internet: www.ewf.de

Kontakt zum Fördergeber:

Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Arolser Landstraße 27
34497 Korbach
Telefon: 05631/955-0
Fax: 05631/955-401
E-Mail-Adresse: info@ewf.de
Internet: www.ewf.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Batteriespeicher

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