Förderprogramm: Gemeinde Unterhaching - Förderprogramm Energie & Klimaschutz, Photovoltaik (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Errichtung einer Photovoltaikanlage und die Installation eines Batteriespeichersystems.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigte sind:
- Gebäudeeigentümer*innen oder Erbbauberechtigte (z.B. natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften, Genossenschaften, juristische Personen des privaten Rechts wie Vereine oder Stiftungen)
- Mieter*innen oder Pächter*innen des Gebäudes, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Eigentümers / der Eigentümerin vorliegt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird mit 10 Prozent der Investitionskosten der Anlage gefördert. Der maximale Förderbetrag beträgt 4.000 Euro.
- Der Zuschuss für Batteriespeicher beträgt 20 Prozent der Investitionskosten des Energiespeichers. Der maximale Förderbetrag liegt bei 5.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Gemeinde Unterhaching
FB 3.2 - Umwelt und Klimaschutz
Rathausplatz 7, Zimmer 215
82008 Unterhaching
E-Mail-Adresse: klimaschutz@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Unterhaching
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching
Telefon: 089/66 551-0
Fax: 089/66 551-166
E-Mail-Adresse: rathaus@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung