Förderprogramm: ELE GmbH - Mikro-KWK-Anlagen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Mikro-KWK-Anlagen (elektrische Leistung von maximal 2 kW).
- Sie müssen die Bedingungen des staatlichen Förderprogramms für hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK-Impulsprogramm) erfüllen und auf der Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen aufgeführt sein. Diese Liste wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ständig aktualisiert.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privatkund*innen. Die Förderung gilt ausschließlich für Anlagen in Wohngebäuden innerhalb des ELE Grundversorgungsgebiets (Gelsenkirchen, Bottrop, Gladbeck).
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt je neuer Anlage 500 Euro. Voraussetzungen:
- Es muss ein erschließbarer Zugang zum Erdgasnetz (Abnahmestelle) im Gas-Grundversorgungsgebiet der ELE vorhanden sein.
- Der/die Antragstellende verpflichtet sich, die von ELE angebotene Energie Erdgas für die nächsten zwei Jahre, beginnend mit der Inbetriebnahme der neuen Anlage, zu beziehen.
Kontakt zur Antragstelle:
ELE Emscher Lippe Energie GmbH
V-PP
Ebertstraße 30
45879 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/165-3610
Fax: 0209/165-2334
E-Mail-Adresse: foerderung@ele.de
Internet: www.ele.de
Kontakt zum Fördergeber:
ELE Emscher Lippe Energie GmbH
Ebertstraße 30
45879 Gelsenkirchen
Telefon: 0209/165-10
Fax: 0209/165-2251
E-Mail-Adresse: ele@ele.de
Internet: www.ele.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung