Förderprogramm: Schleswig-Holstein - Zuschuss Modernisierung für Selbstnutzer (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Energetische Maßnahmen zur CO2-Einsparung von mindestens 20 Prozent.
- Anschluss an eine energieeffiziente Nah- oder Fernwärmeversorgung. Der Primärenergiefaktor darf maximal 0.7 PE betragen. Außerdem muss die Immobilie in einem Gebiet liegen, das nach dem Zuschussprogramm der KfW Nr. 432 „Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager*in“ gefordert wurde. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kommune.
- Barriere-reduzierende Maßnahmen
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Eigentümer*innen (natürliche Personen und BGB-Gesellschaften) mit einem eigenen Wohnungsbestand von bis zu 20 zu vermietenden Wohneinheiten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Förderfähig sind Maßnahmen, deren Kosten mindestens 12.000 Euro betragen. Für sie wird ein Zuschuss von 2.000 Euro gewährt.
- Die Förderung von Ausgaben für Selbsthilfeleistungen ist ausgeschlossen. Selbst erbrachte angemessene Materialkosten können gefördert werden, wenn ein Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen und die angefallenen Materialkosten bestätigt.
- Der Zuschuss wird in einer Rate ausgezahlt.
- Sofern eine energetische Maßnahmen geplant ist, muss vor einer Antragstellung ein/e Sachverständige/r eingeschaltet werden, der/die zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) berechtigt ist.
- Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-0
Fax: 0431/9905-3383
E-Mail-Adresse: immobilien@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de
Kontakt zum Fördergeber:
Landesregierung Schleswig-Holstein
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Erdgasheizung | Fernwärme | Pelletheizung | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Photovoltaik | Altersgerecht Umbauen | Einbruchschutz