Förderprogramm: Stadtwerke Krefeld - Mikro KWK-Anlage
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau einer Mikro KWK-Anlage mit elektrischer Leistung von maximal 2 kW.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümer*innen mit erschließbarem Zugang zum Erdgasversorgungsnetz.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung beträgt 500 Euro.
- Voraussetzung: Der/die Antragstellende verpflichtet sich zum Abschluss eines entsprechenden Energieliefervertrages mit der SWK ENERGIE GmbH für zwei Jahre.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
SWK ENERGIE GmbH
- Energieberatung -
St. Töniser Straße 124
47804 Krefeld
Telefon: 02151/98 22 00
Fax: 02151/98 33 22 00
E-Mail-Adresse: energieberatung@swk.de
Internet: www.swk.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung