Förderprogramm: GVG - Erdgasheizung (Kredit)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erneuerung der bestehenden Erdgas-Heizungsanlage bzw. die Umstellung einer Heizungsanlage auf Erdgas.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privat- oder Gewerbekund*innen der GVG Rhein-Erft.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Darlehenshöhe beträgt 5.100 Euro bei einem effektiven Jahreszins von 2 Prozent und einer Laufzeit von 48 Monaten.
- Ein Eigenkapitalanteil von mindestens 25 Prozent der gesamten Installationskosten muss vorhanden sein.
- Voraussetzung: Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in einem Produkt mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
- Des Weiteren wird der Öltankausbau und der Ausbau einer Elektro-Heizungsanlage mit jeweils 200 Euro bezuschusst.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Straße 11
50354 Hürth
Telefon: 02233/7909-3502
Fax: 02233/7909-5502
E-Mail-Adresse: vertrieb@gvg.de
Internet: www.gvg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Heizungsmodernisierung