Förderprogramm: Stadt Bensheim - Förderprogramm Stromspeicher und Photovoltaik-Anlagen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert werden ortsfeste Stromspeicher, die in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden oder Stromspeicher, die zu einer bestehenden Photovoltaikanlage nachgerüstet werden.
- Gefördert werden Photovoltaikanlagen aller Arten und Größen - auch sogenannte Mikro-Photovoltaikanlagen (auch als „Steckdosenmodule“ oder Plug-In-Module bekannt).
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken, die sich im Gebiet der Stadt Bensheim befinden.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderobergrenze liegt bei maximal 1.500 Euro bei Einzelmaßnahme bzw. maximal 3.000 Euro bei Kombination eines Stromspeichers mit einer PV-Anlage.
- Stromspeicher werden mit 100 Euro/kWh bezuschusst.
- Der Fördersatz bei Photovoltaikanlagen liegt bei < 2,5 kWp = 250 Euro/Anlage, 2,5 – 5,0 kWp = 500 Euro/Anlage und > 5,0 kWp = 100 Euro/kWp.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Bensheim
Team Klimaschutz, Umwelt und Energie
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim
Telefon: 06251/14-181
E-Mail-Adresse: klimaschutz@bensheim.de
Internet: www.bensheim.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Bensheim
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim
Telefon: 06251/14-0
Fax: 06251/14-127
E-Mail-Adresse: info@bensheim.de
Internet: www.bensheim.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung