Förderprogramm: Gemeinde Unterhaching - Förderprogramm Energie & Klimaschutz, Thermische Solaranlagen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Einbau thermischer Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in Bestands- und Neubauten.
- Folgende Anlagengrößen werden gefördert:
- bei ausschließlicher Warmwasserbereitung: 3 bis 100 m² Bruttokollektorfläche
- bei Kombinierter Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung: 7 bis 100 m² Bruttokollektorfläche, bei Verwendung von Flachkollektoren mindestens 9 m²
- bei Anlagen zur Kälteerzeugung: 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche
- Erweiterungen von Anlagen um mindestens 4 bis zu 40 m² Bruttokollektorfläche.
- Zur Förderung von Neubauten wird nur dann ein Zuschuss gewährt, wenn der geforderte Einsatz von erneuerbaren Energien bei Neubauten nach dem EEWärmeG bereits erfüllt wurde.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigte sind:
- Gebäudeeigentümer*innen oder Erbbauberechtigte (z.B. natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften, Genossenschaften, juristische Personen des privaten Rechts wie Vereine oder Stiftungen)
- Mieter*innen oder Pächter*innen des Gebäudes, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Eigentümers / der Eigentümerin vorliegt.
- Unternehmen, sofern sie der Definition für Kleinstunternehmen nach der Europäischen Kommission entsprechen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten, bei ausschließlicher Warmwassererzeugung bis zu 1.000 Euro, bei kombinierter Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit/Nichtwohngebäude. Kumulierung: Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Förderprogrammen anderer Träger (z.B. der KfW-Bank oder des Bafa) oder einer Steuerermäßigung nach § 35 c EStG ist von Seiten der Gemeinde Unterhaching gestattet, sofern deren Richtlinien hinsichtlich Kumulierbarkeit die Bezuschussung der Gemeinde Unterhaching nicht ausschließen.
Kontakt zur Antragstelle:
Gemeinde Unterhaching
FB 3.2 - Umwelt und Klimaschutz
Rathausplatz 7, Zimmer 215
82008 Unterhaching
E-Mail-Adresse: klimaschutz@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Unterhaching
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching
Telefon: 089/66 551-0
Fax: 089/66 551-166
E-Mail-Adresse: rathaus@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie | Solarthermie für Warmwasser | Einbau Solarthermieanlage