Förderprogramm: Stadt Neuburg an der Donau - Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz, Bürgersolarkraftwerke (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind von der Stadt Neuburg anerkannte Bürgersolarkraftwerke, die sich im Gebiet der Stadt Neuburg befinden.
- Die Zuwendungen werden an die Anteilseigner ab 2 kWp Modulleistung ausbezahlt.
- Der/die Betreibende von Photovoltaikanlagen ist verpflichtet, über Stromerzeugung und Strombedarf über einen Zeitraum von drei Jahren jährlich an die Stadt Neuburg an der Donau zu berichten.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Neuburg an der Donau, die Eigentümer*innen von Gebäuden in der Stadt Neuburg an der Donau sind.
- Ein Anrecht auf Förderung erhalten auch Wohnungseigentümergemeinschaften, soweit deren Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Neuburg an der Donau haben sowie Bewohner*innen von Gebäuden mit lebenslangem Nutzungsrecht.
- Ferner werden die Zuwendungen Vereinen, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinslokal in Neuburg an der Donau haben, gewährt.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt 300 Euro je Anteilseigner. Kumulierung: Die Förderung der Beteiligung am Bürgersolarkraftwerk ist nicht mit der Förderung von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher oder mit dem Kombinationsbonus Elektro-Auto kumulierbar.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Rathaus - Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-2 19
E-Mail-Adresse: umwelt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Neuburg an der Donau
Rathaus - Karlsplatz A 12
Postfach 17 40
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-0
Fax: 08431/55-3 29
E-Mail-Adresse: stadt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung