Förderprogramm: Stadtwerke Ingolstadt - Energiespar-Prämie (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird im Gebäudebestand erstmalige Neuinstallation der Heizung vom bisherigen Energieträger (Öl, Festbrennstoffe, Strom, Flüssiggas) auf eine erdgasbetriebene Heizung - Brennwerttechnik, Erdgas-Brennstoffzelle oder BHKW - und im Neubau die erstmalige Installation einer erdgasbetriebenen.
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Eigentümer*innen von Wohn- und Gewerbegebäuden
- Mieter*innen und Pächter*innen (nur mit Zustimmung der/des Eigentümer*in)
- Bei Wohnungseigentum die Wohnungseigentü- mergemeinschaft, vertreten durch deren Hausver- waltung.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung beträgt jeweils 300 Euro pro Objekt.
- Fördervoraussetzung: Erdgasliefervertrag INgas prima, INgas profi oder SWI RegioGas mit mindestens zweijähriger Laufzeit beginnend ab Auszahlung der Energiespar-Prämie.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Ingolstadt GmbH
Ringlerstraße 28
85057 Ingolstadt
Telefon: 0800 / 8000 230
E-Mail-Adresse: sabine.greth@sw-i.de
Internet: www.sw-i.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Erdgas-BHKW | BHKW | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung