Förderprogramm: GASAG Berlin - GASAG-Umweltprämie, Erdgas-Brennwertheizung (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umstellung des Wärmeerzeugers von einem anderen Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen) auf den Energieträger Erdgas.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Nutzende der jeweiligen Verbrauchstelle im Gas-Grundversorgungsgebiet der GASAG in Berlin, die spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der geförderten Anlage einen Erdgasliefervertrag für die Versorgung der neuen Heizung im Tarif GASAG │ ERDGAS Fix für Privatkund*innen abgeschlossen haben. Gefördert werden nur Anlagen mit CE-Zertifizierung, die zum dauerhaften Verbleib im Objekt installiert werden.
- Ist der/die Antragsteller*in nicht Eigentümer*in des Gebäudes, muss er/sie eine Zustimmung der Person, welche das Eigentum besitzt, zur Errichtung und Inbetriebnahme der durch dieses Programm geförderten Wärmeerzeugungsanlagen beibringen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt bei Umstellung auf Brennwert-Gasetagenheizung bzw. Brennwert-Zentralheizung bis zu 200 Euro.
- Die Installation darf grundsätzlich nur von zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmen ggf. in Zusammenarbeit mit in der Handwerksrolle eingetragenen Fachbetrieben durchgeführt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
GASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft
GASAG Kundenzentrum
Henriette-Herz-Platz 4
10178 Berlin
Telefon: 030/7872-1360
Fax: 030/7872-1203
E-Mail-Adresse: umweltpraemie@gasag.de
Internet: www.gasag.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung