Förderprogramm: medl GmbH - Mikro-KWK Förderung (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Mini-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung der Anlage zwischen 1 bis maximal 20 kW.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Gefördert werden Kund*innen der medl GmbH.
- Die Auszahlung des vollständigen Förderbetrages ist daran gebunden, dass der/die Kund*in für fünf Jahre Erdgas von medl bezieht. Sofern die Lieferbeziehung zu medl vor Ablauf von fünf Jahren beendet wird, ist der Förderbetrag zeitanteilig zurück zu zahlen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 1.500 Euro je Anlage.
- Nachweis durch Installateur*in und Hersteller, dass die Anlage mindestens 4.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr gemäß § 3 KWKG aufweist und, dass die Anlage hocheffizient ist im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über zertifizierte Herstellerunterlagen.
- Nachweis der Bafa-Zulassung laut § 6 KWKG.
- Die KWK-Anlage darf keinen Fernwärmevertrag substituieren.
- Die KWK-Anlage ist ein Serienprodukt und kein Prototyp.
- Der/die Antragsteller*in stellt medl monatlich die Betriebsdaten zur Verfügung, so dass eine Berechnung von Umweltentlastung und Effizienz möglich ist.
Kontakt zur Antragstelle:
medl GmbH
Burgstraße 1
45476 Mühlheim an der Ruhr
Telefon: 0208/4501-248
Fax: 0208/4501-429
E-Mail-Adresse: benjamin.hinte@medl.de
Internet: www.medl.de
Kontakt zum Fördergeber:
medl GmbH
Burgstraße 1
45476 Mühlheim an der Ruhr
Telefon: 0208/4501-0
Fax: 0208/4501-111
E-Mail-Adresse: info@medl.de
Internet: www.medl.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung