Förderprogramm: Stadt Fürstenfeldbruck - Städtisches Förderprogramm zum Energiesparen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel können Maßnahmen innerhalb des Stadtgebietes von Fürstenfeldbruck in bestehenden Wohngebäuden gefördert werden.
- Eine Förderung erfolgt nur bei Gebäuden, die bis 31.12.1995 bauaufsichtlich genehmigt wurden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss ist auf maximal 2.500 Euro pro Objekt (Häuser mit 1 bis 3 Wohneinheiten) begrenzt.
- Bei Mehrfamilienhäusern ab 4 Wohneinheiten und Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften wird jede Wohnung anteilig mit maximal ⅓ = 830 Euro gefördert.
- Steil- und Flachdächer sowie Dachböden bei einer Wärmedurchgangszahl U größer/gleich 0,14: jeweils 15 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen
- Kellerdecken bei einer Wärmedurchgangszahl U größer/gleich 0,25: 15 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen
- Außenwände: bei einer Wärmedurchgangszahl U größer/gleich 0,20: 15 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen
- Fenster und Fenstertüren: Einbau von dreifachverglasten Fenstern und Fenstertüren mit thermisch verbessertem Randverbund (warme Kante) und mit einem Ug-Wert größer/gleich 0,6 oder Austausch der Verglasung mit dreifachverglaster Wärmeschutzverglasung mit thermisch verbessertem Randverbund (warme Kante) mit einem Ug-Wert größer/gleich 0,6 = 50 Euro/m² (Fenster- bzw. Verglasungsfläche).
- Eine Förderung durch die Stadt Fürstenfeldbruck ist nicht möglich, wenn für dieselbe Maßnahme Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden.
- Dagegen ist die Inanspruchnahme zinsverbilligter Kredite aus anderen Förderprogrammen z.B. KfW mit dieser Förderung vereinbar (Näheres hierzu unter: www.kfw.de).
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Fürstenfeldbruck
Finanzverwaltung
Hauptstraße 31
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon: 08141/281-2001
Fax: 08141/282-2001
Internet: www.fuerstenfeldbruck.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstraße 31
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon: 08141/28-0
Fax: 08141/282-1199
E-Mail-Adresse: info@fuerstenfeldbruck.de
Internet: www.fuerstenfeldbruck.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch