Förderprogramm: Stadtwerke Bielefeld Gmbh - Förderung einer Wärmerückgewinnungsanlage WRGA (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnungsanlage (WRGA) bis maximal zwei Wohneinheiten/Gebäude.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kund*innen, die im Besitz einer gültigen Mitgliedskarte EnerBest Strom der Stadtwerke Bielefeld GmbH sind und die zur Raumbeheizung einen Energieträger der Stadtwerke Bielefeld GmbH nutzen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Fördersumme beträgt 250 Euro/WRGA je Objekt (für bis zu maximal 2 Wohneinheiten = 500 Euro).
- Voraussetzung für die Förderung ist, dass der/die Kund*in in dem zu fördernden Objekt den Strom für den Haushalt ausschließlich von den Stadtwerken Bielefeld GmbH bezieht bzw. bei Neubauten beziehen wird und keine Zahlungsrückstände bei den Stadtwerken Bielefeld GmbH bestehen.
Kontakt zur Antragstelle:
Kundenzentrum der Unternehmen
der Stadtwerke Bielefeld Gruppe
Jahnplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521/51-1555
E-Mail-Adresse: jp5@stadtwerke-bielefeld.de
Internet: www.stadtwerke-bielefeld.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Bielefeld GmbH
Schildescher Straße 16
33611 Bielefeld
Telefon: 0521/51–90, 0800 1 00 71 75 (kostenfrei)
Fax: 0521/51-4337
E-Mail-Adresse: kundenservice@stadtwerke-bielefeld.de
Internet: www.stadtwerke-bielefeld.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung