Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

Es müssen nicht unbedingt Zuschüsse oder Kredite sein: Handwerkliche Leistungen sind für Hauseigentümer*innen steuerlich absetzbar. Ein Fünftel bestimmter Kosten erhält man vom Finanzamt zurück. Jetzt nachlesen, wie es geht.

Steuerbonus: Handwerkerleistungen absetzen(c) Kautz15 - Fotolia.com

Wer Rechnungen von Handwerks­betrieben aufbewahrt, kann bares Geld sparen. Reichen Sie diese bei Ihrer nächsten Einkommens­steuer­erklärung einfach ein – und das Finanzamt erstattet Ihnen 20 Prozent der Kosten für Lohn, Fahrt, Maschinen und Verbrauchs­mittel einschließlich der enthaltenen Mehrwert­steuer zurück. Maximal 6.000 Euro Kosten können Sie pro Jahr und Haushalt geltend machen. Das entspricht einer Steuer-Ersparnis von 1.200 Euro.

Gerade beim hydraulischen Abgleich zahlt sich diese Regelung aus: Die Optimierung der Heizung ist vor allem eine arbeitsintensive Dienstleistung – die Arbeitsstunden des/der Handwerker*in sind ein nicht unerheblicher Posten auf der Rechnung.

Bedingungen für die steuerliche Absetzung von Handwerkskosten

Diese Bedingungen müssen erfüllt werden, damit Sie die Kosten steuerlich geltend machen können. Als Beispiel dient die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs:

  1. Privatimmobilie: Die handwerkliche Fachkraft führt den hydraulischen Abgleich in Ihrer privat und selbst genutzten Altbau-Immobilie durch (auch Ferienhaus oder Zweitwohnung).
  2. Vor-Ort-Dienstleistung: Die Leistungen werden innerhalb Ihrer vier Wände vorgenommen. Beispiel: Die Berechnungen zum hydraulischen Abgleich nimmt die Fachkraft meist nicht vor Ort bei Ihnen, sondern bei sich im Büro vor. Diese Arbeitszeit können Sie nicht geltend machen. Alle anderen Arbeitsstunden können Sie absetzen.
  3. Detaillierte Rechnung: Den Anteil der Kosten für Lohn, Fahrt, Maschinen und Verbrauchsmittel weist Ihr/e Handwerker*in auf der Rechnung gesondert aus.
  4. Überweisung: Sie überweisen dem/der Handwerker*in die Rechnungssumme – Barzahlungen können Sie nicht absetzen.

Achtung: Die Kosten für die Handwerksarbeiten können Sie nur dann absetzen, wenn Sie nicht schon anderweitig staatliche Förderungen in Anspruch genommen haben!

Autorin: Theresa Rauch

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