Checkliste für Handwerkerangebote: Darauf müssen Sie achten

Ein gutes Angebot ist nicht allein Sache des Handwerkers. Eine genaue Absprache zwischen Kunde und Handwerker im Vorfeld ist die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Auftragsvergabe, bei der am Ende beide Seiten zufrieden sind. Diese Checkliste unterstützt Sie dabei.

1. Angebot besser als Kostenvoranschlag

Ein verbindliches, schriftliches Angebot mit Festpreis ist aus Kundensicht immer besser als ein unverbindlicher Kostenvoranschlag. Alle Informationen zu Gültigkeit, Verbindlichkeit und Kosten von Angebot und Kostenvoranschlag können Sie unserer praktischen Tabelle entnehmen.

2. Mindestens drei Angebote einholen

Bevor Sie einen Handwerker beauftragen, sollten Sie mindestens drei Angebote einholen. Es empfiehlt sich vorher bei Freunden, Nachbarn oder der Familie nachzufragen, mit welchen Handwerkern gute Erfahrungen gemacht wurden. Handwerker in Ihrer Nähe finden Sie auch über unsere Expertensuche. Wenn der Betrieb Mitglied einer Innung ist, können Sie sich bei möglichen Problemen an die Schlichtungsstelle der Innung wenden. Es lohnt sich also, dies vorher zu klären.

3. Angebot sollte kostenlos sein

Das Erstellen eines Angebotes ist im Normalfall kostenlos. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie sich vorher vom Handwerker bestätigen, dass es sich um ein kostenloses Angebot handelt. Die Bezahlung eines Angebots ist nur in bestimmten Fällen angemessen. Mehr dazu im Artikel Handwerkerangebot: 10 Fakten.

4. Vor-Ort-Präsenz meist erforderlich

Für viele Maßnahmen an der Heizungsanlage kann der Handwerker nur dann ein verlässliches Angebot erstellen, wenn er die Anlage und das Haus vorher angeschaut hat. Wenn er Ihnen bloß einen Pauschalpreis nennt, ohne die Anlage gesehen zu haben, sollten Sie sich lieber auf Angebote anderer Anbieter verlassen.

5. Je konkreter, desto besser

Im Angebot sollten Materialkosten, Zwischenpreise und Lohnkosten aufgeführt sein. So lassen sich Teilarbeitsschritte, Mengenangaben oder der Einbau bestimmter Komponenten besser nachvollziehen. Merkt der Handwerker, dass sich Material- oder Zeitaufwand vergrößern, muss er dem Auftraggeber frühzeitig ein neues Angebot unterbreiten. Dieser hat in diesem Fall das Recht, das neue Angebot nicht anzunehmen. Er muss lediglich die Leistungen bezahlen, die der Handwerker bis dahin erbracht hat. Der Vorteil konkreter Mengen liegt auch darin, dass bei einem unerwartet geringen Material-/ Personalaufwand der Auftraggeber eine Reduktion der Endsumme um den Preis einfordern kann. Vergleichen Sie Ihr Handwerkerangebot mit dem Musterangebot.

6. Geltungsdauer beachten

Auf dem Angebot sollte ein Gültigkeitszeitraum festgehalten sein. Üblich sind Zeiträume zwischen ein und drei Monaten. Alles, was Sie zum rechtlichen Rahmen wissen müssen, erklärt Ihnen die Verbraucherzentrale Bremen in ihrem Gastkommentar.

7. Angebot prüfen

Ein Angebot sollte man sehr genau durchlesen, auch das Kleingedruckte. Am Anfang des Angebots sollte eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Leistungen stehen. Diese sollte verständlich formuliert sein und alle nötigen Schritte umfassen.

Im Angebot werden Materialkosten, Lohnkosten und Fahrtkosten aufgeführt und mit Preisen versehen. Achten Sie darauf, dass diese Posten alle separat aufgeführt sind. Wenn Fahrtkosten pauschal berechnet werden, lassen Sie sich die Berechnung erklären.

Vorsicht bei folgenden Formulierungen: geschätzte Meterzahl, unverbindlich, voraussichtliche Kosten, geschätzter Aufwand etc. Dies kann bedeuten, dass keine adäquate Berechnung vorgenommen wurde und nachher Mehrkosten entstehen.

Auch wenn Handwerker sich in einer Klausel gegen „Unvorhersehbares“ absichern, ist dies mit Vorsicht zu genießen, weil es eine nachträgliche Änderung beim Eintreffen von wie auch immer geartetem „Unvorhersehbarem“ die Kosten in die Höhe treiben kann. Natürlich kann es tatsächlich zu unvorhersehbaren Kosten kommen. Eine gründliche Prüfung des Angebots auf Vollständigkeit verringert hier das Risiko.

Achten Sie auf klare Angaben zu Material- und Arbeitsaufwand. Hier sollten die Stundensätze für Meister-/Gesellen-/ und Azubistunden mit Angaben zum Zeitaufwand aufgeführt werden.

Insgesamt gilt: Wenn Sie etwas nicht verstehen oder Ihnen einige Klauseln des Angebots unstimmig erscheinen, sprechen Sie Ihren Handwerker darauf an. Darüber hinaus haben Sie bei der Energieberatung der Verbraucherzentralen die Möglichkeit, Ihr Angebot prüfen zu lassen, falls Sie Zweifel an den angegebenen Kosten und Leistungen haben.

8. Angebot annehmen

Am Ende des Angebots steht der Gesamtpreis für die angebotene Leistung mit Datum und Unterschrift des Unternehmers. Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, sollten Sie die Auftragsvergabe zu den im Angebot aufgeführten Bedingungen schriftlich festhalten und unterschreiben. Nachträgliche Preisänderungen sind nun nicht mehr möglich. Sollte im Laufe der Arbeiten deutlich werden, dass zusätzliche Maßnahmen nötig sind, die nicht absehbar waren, muss der Handwerker Sie umgehend informieren und dann ein neues Angebot erstellen.

Autorin: Theresa Rauch

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