Die zehn wichtigsten Fakten zu Handwerkerangeboten

Was genau macht eigentlich ein Angebot aus und wie kann ich ein gutes von einem schlechten unterscheiden? Die wichtigsten Fakten zu Angeboten (und Kostenvoranschlägen) haben wir für Sie zusammengefasst. So können Sie schnell sehen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen Handwerker beauftragen.

Rat und Tat: Experten in der Nähe finden

Sie suchen einen qualifizierten Handwerker in Ihrer Nähe? Verschaffen Sie sich einen Überblick, zum Beispiel um sich mehrere Angebote einzuholen:

1. Was ist ein Angebot?

Im Angebot führt der Handwerker das Produkt/Werk mit seiner Bezeichnung und einem Gesamtbetrag auf. Entweder es wird nur ein Gesamtpreis genannt, ohne Arbeitsschritte und Materialien einzeln aufzuführen, oder es werden die Arbeitsschritte und Materialien zwar aufgelistet, aber nicht einzeln mit Preisen versehen. Bei einem Angebot, das der Kunde annimmt, ist der genannte Preis für die beschriebene Leistung verbindlich vereinbart. Jedes Angebot sollte sorgfältig geprüft werden. In der Checkliste finden Sie eine  Anleitung wie Sie vorgehen können, um ein Angebot zu prüfen. Bei den Verbraucherzentrale Energieberatung können Sie das Angebot auch auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen lassen.

2. Was ist ein Kostenvoranschlag?

Mit einem Kostenvoranschlag gibt der Handwerker eine fachmännische Schätzung über die benötigten Arbeitsschritte, Materialkosten und den Zeitaufwand des geplanten Werkes ab. Der angegebene Preis ist kein Festpreis, zehn bis 20 Prozent Mehrkosten gelten als zulässig. Die genauen Unterschiede zwischen Angebot und Kostenvoranschlag können Sie unserer Tabelle entnehmen.

3. Ein Angebot ist in der Regel kostenlos

Nur wenn im Vorfeld ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist hier eine Ausnahme möglich. Wenn das Erstellen des Angebots mit großem zeitlichen Aufwand verbunden ist – etwa bei einem hydraulischen Abgleich im Mehrfamilienhaus – kann der Handwerker eine Regelung treffen, nach der die Kosten der Angebotserstellung bei Nichtvergabe des Auftrages übernommen werden müssen. So kann sich der Handwerker absichern, dass Angebote nicht einfach eingeholt werden und als Arbeitsvorlage an die Konkurrenz weitergegeben werden. Die im Angebot angegebenen Kosten gelten als Festpreis und dürfen nicht überschritten werden. Wenn Sie sich für ein Angebot mit einem Festpreis entscheiden, sollten Sie bedenken, dass Handwerker den Festpreis oftmals etwas höher ansetzen, um sich abzusichern. Gleichzeitig gilt jedoch auch, dass der angegebene Preis nur die beauftragten Leistungen umfasst – Extrawünsche werden über ein neues Angebot abgerechnet.

4. Bindungsfrist

Die Bindungsfrist beschreibt den Zeitraum für den sich der  Handwerker verpflichtet, ein Werk zu bestimmten Bedingungen durchzuführen. Für ein Angebot bedeutet das, dass der Kunde nur innerhalb der Bindungsfrist Anspruch auf die Durchführung der Arbeit zum angegebenen Preis hat.

5. Unterschiedliche Verbindlichkeiten

In einer Tabelle zu den Unterschieden zwischen Kostenvoranschlag und Angebot haben wir Angaben zu Verbindlichkeit, Geltungsdauer und Preisschwankungen festgehalten. Ein Angebot ist in der Regel verbindlich, ein Kostenvoranschlag ist nur dann verbindlich, wenn dies so ausgewiesen wird. Es ist demnach sinnvoll, auf dem Kostenvoranschlag vermerken zu lassen, ob dieser verbindlichen oder unverbindlichen ist. So beugen Sie Überraschungen vor. Das schriftliche Angebot ist befristet verbindlich. Wie lange, das bestimmt der Unternehmer. Für Heizungsmodernisierungen oder einen hydraulischen Abgleich empfehlen wir auf jeden Fall ein verbindliches Angebot einzufordern.

6. Fahrtkosten

Fahrtkosten sollten auf dem Angebot gesondert aufgeführt sein. Dies kann entweder kilometergenau oder in Entfernungspauschalen gestaffelt geschehen. Eine übliche Fahrtkostenpauschale für kürzere Anfahrten (bis ca. zehn Kilometer) liegt zwischen zehn und 20 Euro. Bei kleineren Arbeiten ist es auch zulässig, die Fahrtzeit als Arbeitszeit zu berechnen. Bei größeren Aufträgen muss dies jedoch im Angebot extra ausgewiesen werden. Die Fahrtzeit sollte dabei allerdings weniger kosten als die Arbeitszeit. Wenn der Handwerker mehrere Kunden in einer Tour anfährt, muss er die Kosten unter den Kunden aufteilen.

7. Lohnkosten

Lohnkosten sollten auf dem Angebot und der Rechnung gesondert aufgeführt werden. 20 Prozent dieser Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Die Angabe der Lohnkosten gibt auch Rückschlüsse über den veranschlagten Zeitaufwand. Es empfiehlt sich, die Lohnkosten auf dem Angebot nach Stundensätzen aufgeschlüsselt aufführen zu lassen. Für Arbeitsstunden des Meisters gelten nämlich andere Stundensätze als für Gesellen. Wenn dies im Vorhinein klar dargestellt wird, kann es nicht zu Überraschungen bei der Rechnung kommen.

8. Materialkosten

Materialkosten sind ein wichtiger Posten auf dem Angebot. Das benötigte Material sollte mit Hersteller, Artikelnummer und Stückzahl bzw. genauer Meterangabe aufgeführt werden. Formulierungen wie „oder Ähnliches“, „geschätzte Meterzahl“ etc. sind ungünstig, da hier zusätzliche Kosten drohen, wenn das geplante Material nicht verfügbar ist oder mehr Material gebraucht wurde als veranschlagt.

9. Rechtlicher Rahmen

Beachten Sie, welcher rechtliche Rahmen geltend gemacht wird. Für Verträge mit Endverbrauchern gilt immer das Bürgerliche Gesetzbuch. Einige Handwerker berufen sich aber auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB. Das bedeutet, dass diese als allgemeine Geschäftsbedingung gilt. Nach einer Klage der Verbraucherzentralen ist die Anwendung der VOB beim Endverbraucher jedoch nicht mehr zulässig. Da rechtliche Rahmenbedingungen schnell kompliziert werden und Fragen aufkommen, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen in ihrem Gastkommentar noch einmal genau, was gilt und worauf Sie achten sollten.

10. Zeitaufwand und Bearbeitungszeitraum

Zeitaufwand und Bearbeitungszeitraum müssen auf dem Angebot vermerkt sein. Der Zeitaufwand für ein Werk hängt natürlich von den Begebenheiten vor Ort ab. Beim hydraulischen Abgleich beispielsweise sind dies die Größe des Gebäudes sowie Art und Beschaffenheit der Heizung. Aus dem Angebot sollte zusätzlich klar hervorgehen, bis wann der Handwerker die Arbeiten abgeschlossen haben wird.

Autorin: Theresa Rauch

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