Förderprogramm: Stadt Herzogenaurach - Förderprogramm zur CO2-Minderung, Förderbaustein 4: Förderung von Neubauten (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Neubau-Maßnahmen, die mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 40 oder den Passivhaus-Standard erfüllen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer*innen von Gebäuden in der Stadt Herzogenaurach sind.
- Einen Förderantrag können auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Bewohner*innen von Gebäuden mit lebenslangem Nutzungsrecht stellen.
- Ferner werden die Zuwendungen Vereinen, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinslokal im Stadtbereich von Herzogenaurach haben, gewährt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Passivhäuser werden pauschal mit 3.500 Euro gefördert.
- Zusätzlich wird bei nachweislicher Verwendung von ökologischen Baustoffen ein Öko-Bonus gewährt.
- Außerdem kann beim Einbau von Batteriespeichern > 3 kWh im Zusammenhang mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage ein Solarbonus beantragt werden (Förderbaustein 5).
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Herzogenaurach
Amt für Planung, Natur und Umwelt
Wiesengrund 1
91074 Herzogenaurach
Frau Dr. Ramsbeck-Ullmann
Telefon: 09132/901-246
Fax: 09132/901-239
E-Mail-Adresse: umwelt@herzogenaurach.de
Internet: www.herzogenaurach.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Energieeffizienter Neubau