Förderprogramm: Schleswig-Holstein - Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die der Bildung selbst genutzten Wohnraums dienen. Hierzu gehören:

  • der Neubau und Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • der unter wesentlichem Bauaufwand durchzuführende Ausbau oder die Erweiterung eines Eigenheims, wenn der vorhandene Wohnraum für einen behinderten Haushaltsangehörigen nicht angemessen ist
  • die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, in denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum geschaffen werden soll.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen.
  • Ferner dürfen die nach § 8 Abs. 2 SHWoFG in Verbindung mit § 7 und § 8 SHWoFG-DVO festgelegten Einkommensgrenzen durch das Gesamteinkommen des Haushaltes nicht überschritten werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Grundförderung ist abhängig von der Lage der Immobilie (Präferenzgemeinden) und beträgt bis zu 100.000 Euro.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind Zusatzdarlehen möglich: Zusatzdarlehen bis zu 50.000 Euro für besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte bzw. Zusatzdarlehen bis zu 15.000 Euro zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilie.
  • Bei Neubauvorhaben muss der energetische Mindeststandard (EffizienhausSH 55) eingehalten werden. Es gelten keine Kostengrenzen.
  • Beim Erwerb einer Gebrauchtimmobilie ist die Kostengrenze von 2.500 Euro/m² Wohnfläche einzuhalten.
  • Die Konditionen sind abhängig vom Energiestandard des Gebäudes. Der feste Sollzinssatz ist für die Dauer von 20 Jahren festgeschrieben.
Kumulierung: Zinsverbilligte Kreditmittel der KfW können kumulativ eingesetzt werden, wobei die Gesamtfinanzierungssumme der Förderungen (incl. der erforderlichen Eigenbeteiligung) die Gesamtkosten nicht übersteigen darf.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Schleswig Holstein
Fleethörn 29 - 31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-4500
E-Mail-Adresse: kiel@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fassadendämmung | Fernwärme | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Kellerdeckendämmung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten