Förderprogramm: Hamburg - Verwendung von Holz beim Neubau von Nichtwohngebäuden (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau von Nichtwohngebäuden ab einer Bagatellgrenze von mehr als 100 m² Nutzfläche, die unter den Anwendungsbereich des GEG § 2 fallen, dabei mindestens dem Standard eines „Effizienzgebäude 40“ (EG 40) nach dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) für Nichtwohngebäude der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechen und ebenfalls analog zum KFN-Programm nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Nichtwohngebäuden oder gemischt genutzten Gebäuden mit überwiegender Nutzung als Nichtwohngebäude oder eines geeigneten Grundstücks in Hamburg.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
  • Konstruktiver Holzbau
    • Der Einsatz von Holz in der Gebäudekonstruktion bei Neubauten wird mit 1,20 Euro je Kilogramm Holzprodukt gefördert, höchstens jedoch 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
    • Diese Quote erhöht sich für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte. Der Zuschuss verringert sich, wenn die Förderquote den vorstehenden Maximalwert überschreitet, um den überschreitenden Betrag.
    • Die Zuschüsse sollen je Förderfall 200.000 Euro nicht überschreiten.
  • Qualitätssicherung Holzbau (QS-H)
    • Voraussetzung für die Holzbauförderung ist die Begleitung durch einen autorisierten Qualitätssicherer (QS-H). Diese kann mit einem Zuschuss in Höhe von 60 Prozent des Honorars, höchstens jedoch mit 10.000 Euro je Gebäude gefördert werden.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe). Kumulierung:
  • Die Förderung aus diesem Programm kann unter bestimmten Bedingungen mit anderen Förderangeboten kombiniert werden. Die Summe aller öffentlichen Zuschüsse darf bezogen auf dieselben förderfähigen Kosten einen Anteil von 90 Prozent nicht überschreiten.
  • Eine Kombination der Bundesförderung KFN für Nichtwohngebäude mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich. Ergibt sich infolge der Kumulierung von Zuschüssen und Tilgungszuschüssen für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote von insgesamt mehr als von der Bundesförderung aktuell jeweils genannten Kumulations-Regel, werden die Landesmittel entsprechend gekürzt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-103
Fax: 040/24846-56-432
E-Mail-Adresse: energie@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Energieeffizienter Neubau

Übersicht über alle Förderprogramme

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