Förderprogramm: Sachsen - Familienwohnen (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Folgende Vorhaben können gefördert werden:

  • der Erwerb mit Modernisierung von Wohnraum, welcher vor 1990 errichtet wurde - "Jung kauft Alt"
  • der Erwerb von Wohneigentum und ggf. damit zusammenhängende Modernisierungsmaßnahmen
  • der Bau einschließlich Ersterwerb von Wohneigentum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung
  • die Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs (nur für Baugemeinschaften).

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Erwerbende oder Bauverantwortliche, die sich Wohneigentum zur Eigennutzung schaffen wollen
  • Erwerbende eines Grundstücks, auf welchem Wohnraum durch eine Baugemeinschaft errichtet oder durch Umbau geschaffen werden soll.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung besteht aus einem öffentlichen Darlehen und soll mit einem KfW-Wohnraumförderdarlehen kombiniert werden. Die Darlehen werden von der SAB vergeben.
  • Die Grundförderung beträgt maximal 50.000 Euro für jedes im Haushalt des Antragstellenden lebende Kind unter 18 Jahren, für welches Kindergeld bezogen wird.
  • Es werden Zusatzförderungen angeboten:
    • bis zu 30.000 Euro für Haushalte mit geringen Einkünften
    • bis zu 15.000 Euro je Person mit Schwerbehinderung im Haushalt
    • bis zu 50.000 Euro für den Erwerb mit Modernisierung von vor 1990 erbautem Wohnraum ("Jung kauft Alt").
  • Die Sollzinsbindung beträgt 25 Jahre bei einem Sollzinssatz von 0,75 Prozent p. a.
  • Die Auszahlung beträgt 100 Prozent. Die Auszahlung von Darlehen bis 25 000 Euro erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Höhere Darlehen werden nach Baufortschritt in bis zu fünf Teilbeträgen ausgezahlt.
  • Es werden zwei Tilgungsfreijahre gewährt. Der Tilgungssatz liegt bei ca. 3,99 Prozent p. a. für vollständige Rückzahlung in gleichmäßigen Raten während der Laufzeit.
  • Baugemeinschaften erhalten zur Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs einen günstigen Kredit von bis zu 500.000 Euro. Die Laufzeit des Darlehens beträgt maximal 2,5 Jahre bei einen Zinssatz von aktuell 0,75 Prozent p. a.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351/4910-4920
E-Mail-Adresse: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Einbau Solarthermieanlage | Photovoltaik | Scheitholzheizung | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Hackschnitzel-Heizung | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Nahwärme / Fernwärme | Wärmepumpe | Fernwärme | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung

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