Förderprogramm: Stadt Harsewinkel - Förderprogramm zur Altbausanierung in Harsewinkel (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden besonders wirkungsvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebestand Harsewinkels, um den Verbrauch fossiler Energieträger und die damit verbundenen Emissionen schädlicher Abgase zu senken. Die Gebäude müssen älter als 20 Jahre sein.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Gebäuden. Antragsteller*innen müssen vor der Bewilligung eine qualifizierte, firmen- und anbieterneutrale Energieberatung in Anspruch nehmen. Als Beratende kommen Energieberater*innen der Stadt oder der Verbraucherzentrale sowie Architekt*innen und Bauingenieur*innen in Frage.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:

  • Dach: Mindestdämmdicke 24 cm, Fördergrundbetrag 10 Euro/m²
  • Oberste Geschossdecke: Mindestdämmdicke 22 cm, Fördergrundbetrag 5 Euro/m²
  • Außenwand: Mindestdämmdicke 16 cm, Fördergrundbetrag 10 Euro/m²
  • Innendämmung: Mindestdämmdicke 6 cm, Fördergrundbetrag 5 Euro/m²
  • Kellerdecke: Mindestdämmdicke 8 cm, Fördergrundbetrag 5 Euro/m²
  • Bei Hohlraumverfüllung von zweischaligem Mauerwerk werden 50 Euro/m³ Dämmstoff vergeben.
  • Eigenleistungen sind förderfähig, jedoch maximal 30 Prozent der entstandenen Kosten für die Dämmstoffe.
  • Die Erneuerung von Fenstern und Fenstertüren wird mit 30 Euro/m² gefördert, wenn Fenster verwendet werden, deren UW-Wert nach DIN kleiner oder gleich 0,95 W/m²K beträgt.
  • Die Umstellung auf erneuerbare Energien wie Hackschnitzel, Pellets oder Wärmepumpe (nur in Verbindung mit einer PV-Anlage) als Zentralheizung ist auch als Einzelmaßnahme förderfähig und wird mit einem Festbetrag von 500 Euro gefördert.
  • Der Einbau von raumlufttechnischen Anlagen mit Wärmerückgewinnung wird in Kombination mit Maßnahmen zur Steigerung der Luftdichtigkeit mit einem Festbetrag von 500 Euro je Objekt gefördert.
Um eine Breitenförderung zu erzielen, ist eine Obergrenze von 2.000 Euro pro Ein- oder Zweifamilienhaus vorgesehen. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Förderobergrenze bei 3.000 Euro. Die Bagatellgrenze liegt bei 300 Euro. Kumulierung: Eine Kumulation von Zuschüssen ist aus diesem Programm grundsätzlich zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Harsewinkel
Bauen / Städtische Betriebe - Energieberatung -
Münsterstraße 14
33428 Harsewinkel
Peter Gödde, Florian Thoene
Telefon: 05247/935-188, -148
Fax: 05247/935-170
E-Mail-Adresse: peter.goedde­@harsewinkel.de
Internet: www.harsewinkel.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

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