Förderprogramm: ENTEGA - Hydraulischer Abgleich (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, wenn diese Maßnahme durch die ENTEGA Gebäudetechnik GmbH & Co. KG oder ein anderes eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt wird.
  • Ergänzend dazu kann der hydraulische Abgleich auch von einem in der Energieeffizienz-Expertenliste der KfW oder BAFA registrierten Energieberater durchgeführt werden.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die ENTEGA Plus GmbH, wird nur ENTEGA Kund*innen gewährt und ist nur einmalig pro Jahr zu erhalten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung beträgt 200 Euro.
  • Weitere Voraussetzung: Abschluss oder Fortbestand eines Ökostrom- oder Ökogas-Vertrags mit der ENTEGA Plus GmbH oder eines Vertrags ENTEGA Wärme komplett oder ENTEGA Wärmepumpe komplett.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

ENTEGA Plus GmbH
Stichwort: Förderung
Postfach 11 07 61
64222 Darmstadt
Telefon: 0800 4 80 08 90
E-Mail-Adresse: energiesparen@entega.de
Internet: www.entega.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Hydraulischer Abgleich

Übersicht über alle Förderprogramme

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