Förderprogramm: Stadt Frankfurt am Main - Frankfurt Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Bau von abgeschlossenen Mietwohnungen die durch:

  • Baumaßnahmen in einem neuen selbständigen Gebäude (z. B. Passivhaus, Effizienzhaus Plus, Frankfurt-Aktivhaus)
  • die Beseitigung von Schäden an Gebäuden, durch die diese auf Dauer zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden
  • Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Aufwand neuer Wohnraum geschaffen wird, entstehen.
Die Wohnungen sind grundsätzlich bestimmt für Haushalte, deren bereinigtes Jahreseinkommen zum Zeitpunkt des Bezugs der Wohnung bestimmte Grenzen nicht über- oder unterschreitet (Einkommensstufen siehe Richtlinie).

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte.
  • Die Antragsberechtigten müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens sowie für eine langfristige bestimmungs- und ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnungen bieten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt durch grundbuchlich nachrangig zu sichernde Darlehen und Zuschüsse. Als Eigenkapital hat der/die Eigentümer*in mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten der Baumaßnahme zu erbringen.
  • Darlehen
    • Das Darlehen ist die ersten 30 Jahre zinslos. Nach Ablauf von 30 Jahren nach Erstbezug kann der Zinssatz für das städtische Darlehen erstmalig neu festgesetzt werden und ist in Höhe des marktüblichen Zinssatzes – maximal jedoch 5 Prozent - mit 10 jähriger Zinsfestschreibung für erstrangige Hypotheken zu zahlen.
    • Die Tilgung beträgt 1 Prozent zuzüglich der durch die Tilgung ersparten Zinsen.
    • Die Höhe des Darlehens beträgt: in Stufe 1 - 10.000 Euro je Wohneinheit und in Stufe 2 - 6.000 Euro je Wohneinheit.
  • Zuschüsse
    • Für Neubaumaßnahmen in Stufe 1 - 900 Euro je m² förderfähiger Wohnfläche und in Stufe 2 - 700 Euro je m² förderfähiger Wohnfläche
    • Für Beseitigung von Schäden in Stufe 1 - 800 Euro je m² förderfähiger Wohnfläche und in Stufe 2 - 600 Euro je m² förderfähiger Wohnfläche
    • Für Bestandsmaßnahmen in Stufe 1 - 800 Euro je m² förderfähiger Wohnfläche und in Stufe 2 - 600 Euro je m² förderfähiger Wohnfläche
    • Für Aufzugsanlagen, die bauordnungsrechtlich nicht erforderlich sind - 20 Euro je m² förderfähiger Wohnfläche
    • Für die Errichtung von Gemeinschaftsräumen - 20 Euro je m² förderfähiger Wohnfläche
    • Für den Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe mit dem Gütezeichen RAL-ZU 132 bzw. 140 (Blauer Engel) oder dem natureplus-Siegel an Fassaden, auf Flachdächern oder auf obersten Geschossdecken - 10 Euro je m² Bauteilfläche
  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel in folgenden Raten: 25 Prozent bei Fertigstellung der Kellerdecke, 25 Prozent bei Fertigstellung des Rohbaus, 40 Prozent bei Bezugsfertigstellung und 10 Prozent bei Gesamtfertigstellung und Schlussabrechnung.
Kumulierung: Die städtische Förderung wird kombiniert mit der Förderung des Landes Hessen nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main
Abteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau
Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069/212-36571, -34682, -30744, -44531
Fax: 069/212-30761
Internet: www.stadtplanungsamt-frankfurt.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Strom-Wärmepumpe | Fernwärme

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