Förderprogramm: Land Brandenburg - Mietwohnungsbau - Neubau (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen zur Neuschaffung von mindestens drei Mietwohnungen. Gefördert werden

  • Mietwohnungsneubau sowie
  • Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (allgemein Umnutzung).
Die Gebäude sollen nach Fertigstellung für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein.

Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Sie umfasst
  • innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete sowie
  • „Vorranggebiete Wohnen“ und Konsolidierungsgebiete, wenn diese sich in Städten der regionalen Wachstumskerne, in Stadtumbaustädten oder Mittelzentren befinden oder in Gemeinden der Anlage 3 zur Förderrichtlinien liegen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte beim Neubau von Mietwohnungen und bei Maßnahmen zur Umnutzung von Mietwohnungen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Grundförderung beträgt 500 Euro je m² Wohnfläche in Form von Zuschüssen. Ferner werden bis zu 3.000 Euro je m² Wohnfläche in Form von Baudarlehen gewährt.
  • Die Darlehen sind über einen Zeitraum von 25 oder 35 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
  • Geht der Investor eine Zweckbindung von 35 Jahren ein, so erhält er einen weiteren Zuschuss von 200 Euro pro m² Wohnfläche. Das Darlehen beträgt in diesem Fall bis zu 2.800 Euro.
  • Ein Teil der Wohnungen unterliegt der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
  • Der gleichzeitige Einbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro je Wohnung gefördert.
  • Eigenkapital ist regelmäßig in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten einzubringen. Angerechnet werden kann der Wert des eigenen Grundstücks, darüber hinaus bei Förderung der Umnutzung der Wert vorhandener Gebäudeteile.
Kumulierung: Die Kumulation mit weiteren Förderprogrammen zur Erreichung des Förderzieles und einer stabilen Gesamtfinanzierung ist zulässig, sofern diese zur Erreichung des Förderzieles und einer stabilen Gesamtfinanzierung beiträgt und die Objektwirtschaftlichkeit nicht negativ beeinflusst wird.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderbereich Wohnungsbau
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Telefon: 0331/660-1322
Fax: 0331/660-1122
Internet: www.ilb.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Brennstoffzellen-Heizung | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe

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