Förderprogramm: Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz - Altbausanierung Mainz Plus (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohneinheiten) mit maximal 6 Wohneinheiten, für die vor dem 01.01.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde und sich im Stadtgebiet Mainz oder den AKK-Gemeinden befinden.
  • Förderfähig sind Maßnahmen, die dazu führen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhaus 115, 100, 85, 70 oder 55 zu erreichen.

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts der Stadt Mainz und der AKK-Gemeinden.
  • Der/die Antragsteller*in ist eine natürliche Person und Eigentümer*in des Sanierungsobjektes. Für Wohnungseigentümer*innen erfolgt die Antragstellung gemeinschaftlich durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. durch die Hausverwaltung o.ä.).

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss ist gestaffelt nach erreichtem KfW Effizienzhaus:

  • KfW-Effizienzhaus 115/KfW-EffHaus Denkmal: Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.500 Euro für ein EFH. Für jede weitere WE erhöht sich der maximale Förderbetrag um 500 Euro bis zu einem Förderhöchstbetrag von 5.000 Euro.
  • KfW-Effizienzhaus 100: Der Zuschuss beträgt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 3.000 Euro für ein EFH. Für jede weitere WE erhöht sich der maximale Förderbetrag um 750 Euro bis zu einem Förderhöchstbetrag von 6.750 Euro.
  • KfW-Effizienzhaus 85: Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro für ein EFH. Für jede weitere WE erhöht sich der maximale Förderbetrag um 750 Euro bis zu einem Förderhöchstbetrag von 7.750 Euro.
  • KfW-Effizienzhaus 70: Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro für ein EFH. Für jede weitere WE erhöht sich der maximale Förderbetrag um 1.000 Euro bis zu einem Förderhöchstbetrag von 10.000 Euro.
  • KfW-Effizienzhaus 55: Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 6.000 Euro für ein EFH. Für jede weitere WE erhöht sich der maximale Förderbetrag um 1.000 Euro bis zu einem Förderhöchstbetrag von 11.000 Euro.
  • Der Antrag auf Förderung ist vor Baubeginn schriftlich bei der Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz einzureichen.
Kumulierung: Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und ist mit anderen Förderungen kumulierbar. Hierbei darf jedoch die Summe der Fördermittel die förderfähigen Investitionskosten nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Mainzer Stiftung für Klimaschutz
und Energieeffizienz
Rheinallee 41
55118 Mainz
Telefon: 06131/12 60 33
Fax: 06131/12 60 45
E-Mail-Adresse: info@klimaschutz-mainz.de
Internet: www.klimaschutz-mainz.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung

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