Förderprogramm: Stadt Düsseldorf - Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf, Thermische Solaranlagen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau thermischer Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Förderempfänger und antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf liegen.
  • Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich die zu sanierenden Gebäude befinden. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit hat durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt zu erfolgen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Es werden folgende Förderbeträge gewährt:

  • Anlagen zur Warmwasserbereitung: Die Förderung beträgt für Gebäude mit 1 und 2 Wohneinheiten 1.000 Euro pro Gebäude und Anlage. Ale anderen Gebäudetypen werden mit 150 pro m² für die ersten 20 m² Absorberfläche und 100 Euro für jeden m² über 20 m² Absorberfläche gefördert.
  • Anlagen zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung: Die Förderung beträgt für alle Gebäudetypen 200 Euro/m² für die ersten 20 m² Absorberfläche und 120 Euro für jeden m² über 20 m² Absorberfläche.
  • Sofern Vakuumröhrenkollektoren verwendet werd­en, erhöht sich die Fördersumme pauschal um 25 Prozent. Der maximale Fördersatz beträgt 20 Prozent der Brutto-Investitionskosten.
Die Förderung aus dem Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf ist auf maximal 50 Prozent der Gesamtkosten einer Maßnahme begrenzt. Die Förderhöchstgrenze ist auf maximal 100.000 Euro pro Antragstellenden und Jahr festgesetzt. Kumulierung: Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förder- und Zuschussprogrammen ist möglich, sofern da­ durch nicht die maximale Förderhöhe von 50 Prozent der Gesamtkosten überschritten werden. In den Antragsformularen ist anzugeben, ob andere För­dermittel in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Düsseldorf
Umweltamt
40200 Düsseldorf

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Düsseldorf Umweltamt
Abteilung Umweltplanung und Klimaschutz
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211/89-25955
E-Mail-Adresse: klimafreundlich-wohnen@duesseldorf.de
Internet: www.duesseldorf.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Einbau Solarthermieanlage | Solarthermie für Warmwasser | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser

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